Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Alfred Pfersich GmbH & Co. KG

 

1 Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen unterliegen den nachstehenden Bedingungen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende oder uns ungünstige ergänzende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir diesen nicht gesondert widersprechen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch ohne eine weitere ausdrückliche Vereinbarung für künftige Geschäfte mit dem Kunden.

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam bei schriftlicher Bestätigung durch uns.

1.3 Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB

2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angebote des Kunden sind     angenommen, wenn wir sie schriftlich oder fernschriftlich bestätigt haben. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2.2 Angaben und Maße, Gewichte oder andere Leistungsdaten sowie Abbildungen insbesondere     auf unseren Internetseiten oder Katalogen/ Prospekten sind ebenfalls unverbindlich, soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde.

3 Preise

3.1 Die in unseren Preislisten angegebenen Preise gelten in EURO und sind freibleibend. Maßgebend sind die jeweils zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Listen- und Tagespreise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2 Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Bei späterer Beschränkung des vereinbarten Lieferumfangs durch den Käufer wird der Preis angemessen nachkalkuliert

4 Lieferungen durch

 

4.1 Eigenspedition Für Lieferungen, die mit unserem eigenen LKW erfolgen, gilt ein Mindestauftragswert von 300,00 €. Die Freihausgrenze liegt bei 650,00 €. Wird dieser Betrag unterschritten, sind wir berechtigt, 25,00 € Versandpauschale in Rechnung zu stellen.

4.2 Fremdspedition Die Auslieferung von Speditionssendungen erfolgt grundsätzlich gegen eine Gebühr. Individuelle Preise erfahren Sie bitte bei Ihrem Fachberater je nach Entfernung und Gewicht.

4.3. Paketversand Per DHL: Sendungen bis 31,5 kg berechnen wir mit 10,00 € je Paket pauschal.

Paketversand per GO Express: Ab 250,00 € (bis 20kg) Auftragswert berechnen wir keine Versandkosten, darunter berechnen wir pauschal 25,00 €. Für Zustellungen am Samstag fallen zusätzlich 25,00 € Lieferpauschale an.

4.4 Die durch uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.5 Bei Warenerhalt ist die Vollständigkeit und Qualität der Lieferung sofort zu kontrollieren und auf dem Empfangsschein zu quittieren.

4.6 Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn die Mängel unverzüglich, d.h. innerhalb einer Frist von 3 Tagen bei uns angezeigt werden.

4.7 Von uns nicht zu vertretende Liefer- und Leistungshindernisse wie insbesondere mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung, höhere Gewalt, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behinderte Einfuhr, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder -Obliegenheiten des Kunden führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dauert die Behinderung länger als 2 Monate, ist jede Partei berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.

4.8 Bei Lieferung von Maschinen und Geräten übernehmen wir die vollständige Gewährleistung, die die einzelnen Hersteller den von ihnen gelieferten Maschinen und Geräten geben. Garantien werden nicht übernommen.

5 Gefahrübergang

5.1 Die Auslieferung der Ware erfolgt durch einen Transporteur. Der Käufer trägt hierbei die Transportgefahr. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die transportausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

5.2 Auf Wunsch des Kunden kann eine Versandversicherung abgeschlossen werden. Dies hat der Kunde ausdrücklich mitzuteilen; die Kosten hierfür trägt er.

6 Anspruchsgefährdung

6.1 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist der Kunde auch bei sonst fehlender Vorleistungspflicht zur Vorleistung verpflichtet.

6.2 Im Übrigen gilt § 321 BGB mit der Maßgabe, dass wir auch bei Gefährdung anderer Ansprüche aus dem gleichen rechtlichen Verhältnis im Sinne von § 273 BGB unsere Leistung verweigern können.

6.3 Ist Ratenzahlung vereinbart, so tritt die Fälligkeit der gesamten Restforderung ein, wenn der Kunde sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise im Verzug befindet. Stundungsabreden werden unwirksam, wenn der Kunde mit einer Leistung in Verzug gerät oder die Voraussetzungen des § 321 BGB im Hinblick auf eine Forderung eintreten.

7 Annahmeverzug, Nichtannahme

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt sonstige Pflichten, die zur Verzögerung führen, sind wir berechtigt, den uns hieraus entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.

8 Mängelhaftung; Schadensersatz, Garantie

8.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

8.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache; das Recht des Bestellers, Ersatz der Aufwendungen beim Rückgriff zu verlangen (§ 478 Abs. 2 BGB) bleibt hiervon unberührt.

8.3 Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: natürliche Abnutzung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.

8.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

8.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.6 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; im Fall der leichten Fahrlässigkeit ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.7 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.8 Die Haftung für Schäden, die in den Schutzbereich einer von uns erteilten Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) fallen, bleibt unberührt.

8.9 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

8.10 Die vorstehenden Ziffern gelten auch für Ansprüche, die der Kunde aus übergegangenem Recht geltend macht.

8.11 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Sachen 12 Monate, bei gebrauchten 6 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

8.12 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

8.13 Die Begrenzung nach Abs. (12) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

8.14 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9 Zahlungsbedingungen

9.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges. Wir behalten uns vor, ggf. Abschlagszahlungen oder Anzahlungen zu beanspruchen.

9.2 Bei Überweisungen richtet sich die Rechtzeitigkeit der Zahlungen nach der Verfügbarkeit für uns. Wechsel nehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und stets nur erfüllungshalber entgegen. Ihre Annahme ist nicht als Stundung des Rechnungsbetrages anzusehen. Scheck- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Schecks, Wechseln und Banklastschriften gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn diese eingelöst sind. Zur rechtzeitigen Vorlage von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet.

9.3 Bei Banklastschriften innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 1% Skonto auf den Rechnungsbetrag. Ausgenommen hiervon sind Lieferungen von Sonderangeboten und als Netto-Netto-Artikel gekennzeichnete Waren.

9.4 Bei der Lieferung von fest installierten Anlagen und Einbauten (z.B. Öfen, Frosteranlagen o.ä.) ist die Zahlung fällig bei betriebsbereiter Übergabe; es sei denn, bei Auftragserteilung wurde ein anderer Zahlungsmodus vereinbart.

10 Eigentumsvorbehalt

10.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller sonstigen offenstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch für den jeweils offenen Saldo aus einem Kontokorrentverhältnis. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

10.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. 

10.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten bei gelieferten Maschinen und Geräten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

10.4 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

10.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

Erfolgt die Verarbeitung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

10.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

11 Umsetzung Verpackungsgesetz (VerpackG)

Wir garantieren als Lieferant, dass wir vorschriftsmäßig registriert sind und darauf achten, dass auch unsere Lieferanten die Registrierung gesetzeskonform abgeschlossen haben. Das Herstellungsregister bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister ist öffentlich, wodurch jeder Lieferant und Kunde dieses einsehen kann und somit eine völlige Transparenz möglich ist (www.verpackungsregister.org). Unsere Registrierungsnummer lautet: DE4079500505450-V.

12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

11. 1 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Schuldner auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

11.3 Die Unwirksamkeit von Bestimmungen in diesen Vertragsbedingungen oder einer sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und Leistungsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen.

Stand vom 01.03.2022