§ 1 Allgemeines,
Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen 1. Sämtliche Verträge über Lieferungen und
Leistungen unterliegen den nachstehenden Bedingungen. Unsere
Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende oder uns
ungünstige ergänzende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht
Vertragsinhalt, wenn wir diesen nicht gesondert widersprechen.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender
Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos
ausführen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch ohne eine weitere
ausdrückliche Vereinbarung für künftige Geschäfte mit dem
Kunden. 2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen
sind nur wirksam bei schriftlicher Bestätigung durch
uns.
§ 2 Angebot und
Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend
und unverbindlich. Angebote des Kunden sind angenommen, wenn wir sie
schriftlich oder fernschriftlich bestätigt haben. Das gleiche gilt
für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
§ 3
Preise 1. Die in unseren Preislisten
angegebenen Preise sind freibleibend. Maßgebend sind die jeweils zur
Zeit der Auftragserteilung gültigen Listen- und Tagespreise zzgl.
der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. 2. Zusätzliche
Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Bei späterer
Beschränkung des vereinbarten Lieferumfangs durch den Käufer wird
der Preis angemessen nachkalkuliert
§ 4
Lieferungen 1. Der Mindestauftragswert
beträgt Euro 600,-. Wird dieser Betrag unterschritten, sind
wir berechtigt, etwaige Fracht- und Bearbeitungskosten in Rechnung
zu stellen. 2. Die durch uns genannten Termine und Fristen
sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde. 3. Die Auslieferung von
Speditionssendungen oder von Sendungen durch unsere Fahrzeuge ab
einem Mindestauftragswert gem. § 4 Abs. 1 erfolgt frei Haus.
Ausgenommen davon sind Sendungen von Salz, Fetten, Zucker, Mehlen,
Milcherzeugnissen und Sonderangebotsartikeln, welche generell unfrei
geliefert werden. Sonstige Transportkosten einschließlich Mehrkosten
für Express o.ä. trägt der Käufer. 4. Bei Warenerhalt ist
die Vollständigkeit und Qualität der Lieferung sofort zu
kontrollieren und auf dem Empfangsschein zu quittieren. 5.
Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn die Mängel unverzüglich,
d.h. innerhalb einer Frist von 3 Tagen bei uns angezeigt
werden. 6. Die auf den gelieferten Waren und/oder
Rechnungen angegebenen Deklarations-, Verarbeitungs- und
Lagervorschriften sind vom Käufer zu beachten. 7. Der
Käufer hat sich vor der Weiterverarbeitung der gelieferten Waren
davon zu überzeugen, dass sich diese in einwandfreiem Zustand
befinden. Eine Haftung für eventuell entstehende Folgeschäden ist
ausgeschlossen. 8. Von uns nicht zu vertretende Liefer-
und Leistungshindernisse wie insbesondere mangelnde oder fehlende
Selbstbelieferung, höhere Gewalt, Verkehrs- oder Betriebsstörungen,
behinderte Einfuhr, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie
der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder -Obliegenheiten des
Kunden führen zu einer entsprechenden Verlängerung der
Leistungsfrist. Dauert die Behinderung länger als 2 Monate, ist jede
Partei berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom
Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom
Vertrag insgesamt zusteht. 9. Bei Lieferung von Maschinen
und Geräten übernehmen wir die vollständige Gewährleistung, die die
einzelnen Hersteller den von ihnen gelieferten Maschinen und Geräten
geben. Garantien werden nicht übernommen.
§ 5
Gefahrübergang Die Auslieferung der Ware erfolgt nach
Möglichkeit durch unsere Fahrzeuge. Ein Rechtsanspruch hierauf
besteht jedoch nicht. Wird die Ware nicht mit unseren Fahrzeugen
befördert, trägt der Käufer die Transportgefahr. In diesem Fall geht
die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an die
transportausführende Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung unser Lager verlassen hat.
§ 6
Anspruchsgefährdung 1. Wird nach
Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung
durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist
der Kunde auch bei sonst fehlender Vorleistungspflicht zur
Vorleistung verpflichtet. 2. Im Übrigen gilt § 321 BGB mit
der Maßgabe, dass wir auch bei Gefährdung anderer Ansprüche aus dem
gleichen rechtlichen Verhältnis im Sinne von § 273 BGB unsere
Leistung verweigern können. 3. Ist Ratenzahlung
vereinbart, so tritt die Fälligkeit der gesamten Restforderung ein,
wenn der Kunde sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten
ganz oder teilweise im Verzug befindet. Stundungsabreden werden
unwirksam, wenn der Kunde mit einer Leistung in Verzug gerät oder
die Voraussetzungen des § 321 BGB im Hinblick auf eine Forderung
eintreten.
§ 7 Mängelhaftung;
Schadensersatz 1. Mängelansprüche des Kunden
setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen
ist. 2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir
nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung
oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im
Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der
Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit
sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem
anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, es sei denn, das
Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache; das
Recht des Bestellers, Ersatz der Aufwendungen beim Rückgriff zu
verlangen (§ 478 Abs. 2 BGB) bleibt hiervon unberührt. 3.
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus folgenden
Gründen entstanden sind: natürliche Abnutzung, ungeeignete oder
unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung
durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige
Behandlung, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder
elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden
zurückzuführen sind. 4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so
ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung
zu verlangen. 5. Wir haften nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend
macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich
von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche
Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt. 6. Wir haften nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht
verletzen; im Fall der leichten Fahrlässigkeit ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. 7. Die Haftung wegen
schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz. |
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8. Die Haftung für
Schäden, die in den Schutzbereich einer von uns erteilten
Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder einer Beschaffenheits-
oder Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) fallen, bleibt
unberührt. 9. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes
geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. 10. Die
vorstehenden Ziffern gelten auch für Ansprüche, die der Kunde aus
übergegangenem Recht geltend macht. 11. Die
Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab
Gefahrenübergang. 12. Eine weitergehende Haftung auf
Schadensersatz ist ? ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs ? ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen
sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf
Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 13. Die
Begrenzung nach Abs. (12) gilt auch, soweit der Kunde anstelle
eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz
nutzloser Aufwendungen verlangt. 14. Soweit die
Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8
Zahlungsbedingungen 1. Sofern sich aus der
Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen nichts anderes ergibt,
sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug
zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend
die Folgen des Zahlungsverzuges. Wir behalten uns vor, ggf.
Abschlagszahlungen oder Anzahlungen zu beanspruchen. 2.
Bei Überweisungen richtet sich die Rechtzeitigkeit der Zahlungen
nach der Verfügbarkeit für uns. Wechsel nehmen wir nur aufgrund
ausdrücklicher Vereinbarung und stets nur erfüllungshalber entgegen.
Ihre Annahme ist nicht als Stundung des Rechnungsbetrages anzusehen.
Scheck- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Schecks,
Wechseln und Banklastschriften gilt die Zahlung erst als erfolgt,
wenn diese eingelöst sind. Zur rechtzeitigen Vorlage von Wechseln
und Schecks sind wir nicht verpflichtet. 3. Bei
Banklastschriften innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 1%
Skonto auf den Rechnungsbetrag. Ausgenommen hiervon sind Lieferungen
von Salz, Zucker, Mehle, Fetten, Milcherzeugnissen, Sonderangeboten
und als Netto-Netto-Artikel gekennzeichnete Waren. 4. Bei
der Lieferung von fest installierten Anlagen und Einbauten (z.B.
Öfen, Frosteranlagen o.ä.) ist die Zahlung fällig bei
betriebsbereiter Übergabe; es sei denn, bei Auftragserteilung wurde
ein anderer Zahlungsmodus vereinbart.
§ 9
Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das
Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises sowie aller sonstigen offen stehenden
Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Dieser
Eigentumsvorbehalt gilt auch für den jeweils offenen Saldo aus einem
Kontokorrentverhältnis. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache
zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt
kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu
deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die
Verbindlichkeiten des Kunden ? abzüglich angemessener
Verwertungskosten ? anzurechnen. 2. Bei Pfändungen oder
sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO
erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771
ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen
Ausfall. 3. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache
pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf
eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden
ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten bei gelieferten Maschinen und Geräten
erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten
rechtzeitig durchführen. 4. Der Kunde ist berechtigt, die
Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er
tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) unserer Forderung ab, die
ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte
erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder
nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser
Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon
unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht
einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus
den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät
und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns
die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle
zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung
mitteilt. 5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache
durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache
mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so
erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den
anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für
die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche
wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. 6. Wird
die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag,
einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum
Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise,
dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als
vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt.
Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder
Miteigentum für uns. 7. Wir verpflichten uns, die uns
zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 11
Anwendbares Recht, Gerichtsstand,
Teilnichtigkeit 1. Sofern der Kunde Kaufmann
ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch
berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu
verklagen. 2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen. 4. Die Unwirksamkeit von Bestimmungen in
diesen Vertragsbedingungen oder einer sonst zwischen den Parteien
vereinbarten Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und
Leistungsbedingungen oder sonstiger
Vereinbarungen.
Alfred
Pfersich GmbH & Co. KG Messerschmittstr. 23 89231
Neu-Ulm/Bayern
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